Avvocato Dr. Stefania Gioco ist ebenfalls Expertin für die Beziehungen zum deutschsprachigen Raum und generell zum Ausland, mit besonderem Augenmerk unter anderem auf Handelsvertreter- und Vertriebsverträge sowie Transportrecht und Schmerzensgeld einschließlich der immateriellen Schäden, auch in ihren länderübergreifenden Aspekten.
Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei hat eine Tradition, die bis in die 20iger Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreicht, als Silvio Marzari senior (1886 – 1967) seine Tätigkeit als Anwalt begann, der später das Amt des Richters übernahm und seine Karriere als Generalstaatsanwalt beim Kassationshof in Rom krönte.
In der folgenden Entwicklung hat sich die Kanzlei auf die Bereiche des Zivil- und Handelsrechts konzentriert mit einem besonderen Augenmerk auf das internationale Privat- und Prozessrecht, sowie auch auf das Recht der Europäischen Union und im allgemeinen auf die Beziehungen mit dem Ausland (überwiegend mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, England, den Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und anderen latein-amerikanischen Ländern sowie mit Ländern des Fernen Ostens).
Die Mitarbeiter unserer Kanzlei haben alle Erfahrungen im Ausland gesammelt. Der größte Teil beherrscht nicht nur italienisch, sondern auch fließend englisch und deutsch, und beschäftigt sich (auch mit besonderem Bezug auf die transnationale Tätigkeit) mit den verschiedenen unternehmerischen Interessensbereichen; darunter das Gesellschaftsrecht, inbegriffen Akquisitionen und Fusionen, Gründungen neuer Gesellschaften, der Bereich bezüglich des geistigen Eigentums, die Vertragsgestaltung (inbegriffen Lieferverträge, Vertriebs- und Franchising, Handelsvertreter-, sowie Beförderungsverträge), die Fragen bezüglich des Immobilienrechts, Schiedsverfahren, Insolvenzverfahren und sonstige Konkursverfahren.
Dies hat dazu geführt, dass die Kanzlei vielen der größten ausländischen auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen sowie wichtigen italienischen Unternehmen bei ihrem Start außerhalb Italiens oder auch bei Streitfällen im Ausland Hilfe leistet. Aus den Beziehungen mit dem Ausland resultieren darüber hinaus auch Fragen des Familienrechts und des Jugendrechts, des Erbrechts, des Schadensersatzrechts und des Arbeitsrechts, etc., inklusive der damit verbundenen Prozesstätigkeit.
Die andere Tätigkeit (auf die ein Teil der Kanzlei spezialisiert ist und die sich diesbezüglich eines bedeutenden Rufs erfreut) betrifft das Verwaltungsrecht in all seinen verschiedenen Bereichen (darunter Baurecht, Städteplanung, Zwangsenteignungen, öffentliche Ausschreibungen, auch auf europäischer Ebene, gewerberechtliche Erlaubnisse und Konzessionen und im allgemeinen das öffentliche Recht der Wirtschaft, das Beamtenrecht etc., inbegriffen die Streitverfahren vor den regionalen Verwaltungsgerichten, dem Obersten Verwaltungsgericht und dem Rechnungshof).
Die Kanzlei verfügt über ein gefestigtes Netz von Korrespondenzanwälten in Italien und in allen wichtigen europäischen Ländern, sowie in den Vereinigten Staaten, in Brasilien und im Mittleren und Fernen Osten.