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Deutsches Nachtflugverbot für Airport Zürich ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung zum Flugverkehr aus dem Jahr 2003 in letzter Instanz abgewiesen. Seit im Jahr 2003 das Nachtflugverbot in Kraft getreten ist, dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich wochentags zwischen 21 und 07 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 09 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen. Die Schweiz hatte gegen dieses Nachtflugverbot geklagt.

Das höchste EU-Gericht wies diese Klage mit der Begründung ab, dass Verbote und Beschränkungen für den Anflug über deutsches Hoheitsgebiet nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstoßen. Bereits im September letzten Jahres empfahl der Gutachter des Gerichts die Klage abzuweisen.

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