1) Die Kanzlei ITALEGAL ist weder eine Vereinigung noch eine sogenannte Partnership noch eine Rechtsanwaltssozietät. Jeder Rechtsanwalt arbeitet für sich und ist alleinverantwortlich für seine eigene Tätigkeit auf Grund eines jeweiligen Mandats (auch bei nur unförmlich erteilten). Die Arbeitsgemeinschaft ist begrenzt auf die gemeinsamen Organisationsdienste, jegliche Mitverantwortung oder Gesamthaftung unter den verschiedenen Rechtsanwälten, welche an der Bürogemeinschaft teilnehmen, ist ausgeschlossen. Jede eventuelle Forderung kann ausschließlich nur gegen den einzelnen Rechtsanwalt geltend gemacht werden bzw. gegen die jeweiligen Rechtsanwälte, die effektiv tätig geworden sind. Die Haftung ist allerdings auf eine Maximalgrenze in Höhe des Betrags von fünf Nettohonoraren beschränkt, die für die spezifische Angelegenheit, von der die Forderung herrührt, einkassiert wurde. Erfüllungsort sämtlicher Verbindlichkeiten der Parteien, welche mit der Erteilung oder der Durchführung des Auftrags in Verbindung stehen, ist ausschließlich die Kanzlei in Verona, Italien, für die einzelnen Rechtsanwälten auch im Fall von anderswo ganz oder zum Teil abgewickelten Handlungen.
2) Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten bestimmt sich nach italienischem Recht, welches in Kraft zur Zeit der Mandatserteilung war, und einzig ausschließliche zuständiges Gericht bei allen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist das Gericht von Verona; abgesehen von der Berechtigung für den Rechtsanwalt, in gesetzlich erlaubten Fällen den Richter des Sitzes, Aufenthaltes oder Wohnsitzes des Mandanten zu wählen.
3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Teils vor und eventuelle Abweichungen können zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt ausschließlich in schriftlicher Form vereinbart werden.