Unsere Rechtsanwaltskanzlei nimmt ihren Ursprung in der zweiten Dekade des 20. Jahrhunderts, als Silvio Marzari Senior (1886-1967) seinen Beruf als Anwalt begann, bevor er Richter wurde und während seiner Karriere die höchsten Ebenen der richterlichen Laufbahn erreichte, die er als Generalstaatsanwalt beim Kassationsgerichtshof beendete.
Die Tradition wurde von Silvio Marzari Junior wiederaufgenommen und weitergeführt, der - auch dank seiner akademischen Erfahrungen, die er sowohl an italienischen als auch an ausländischen Universitäten sammeln konnte - die Kanzlei mit einer vorwiegenden Ausrichtung auf das Zivil- und Handelsrecht neu gegründet hat, wobei das internationale Privat- und Prozessrecht sowie die Regelungen der Europäischen Union und generell die Beziehungen zu anderen Ländern (unter anderem insbesondere zu Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und anderen lateinamerikanischen Ländern, des Weiteren zu fernöstlichen Ländern mit besonderem Augenmerk auf China und andere Länder Südostasiens) weitere Schwerpunkte darstellen. Das Ergebnis ist eine solide Gruppe von Anwälten, durch die es gelungen ist, die spezialisierte und fachspezifische Tätigkeit der Kanzlei auf integrierte Weise zu erweitern.
Insbesondere ist unter anderem Avvocato Dr. Maria Gabriella Maggiora als anerkannte und akkurate Expertin des Verwaltungsrechts und seiner diversen Aspekte eine Bezugsperson für wichtige öffentlich-wirtschaftliche Behörden.
Avvocato Dr. Roberto Nicolini ist anerkannt für seine Fähigkeiten im Bereich der wirtschaftlichen, kommerziellen und allgemein unternehmerischen Beziehungen mit dem Ausland, insbesondere mit Deutschland.
Avvocato Dr. Stefania Gioco ist ebenfalls Expertin für die Beziehungen zum deutschsprachigen Raum und generell zum Ausland, mit besonderem Augenmerk unter anderem auf Handelsvertreter- und Vertriebsverträge sowie Transportrecht und Schmerzensgeld einschließlich der immateriellen Schäden, auch in ihren länderübergreifenden Aspekten.
Avvocato Dr. Stefania Brugnoli zeichnet sich als erfahrene Prozess-Anwältin insbesondere für Zivilverfahren aus, sowie als Expertin für die diversen Aspekte des Zivil- und Handelsrechts sowie des Verwaltungsrechts.
Avvocato Dr. Stefano Carrara ist bekannt für seine Effizienz in den komplexen Fachgebieten des Arbeitsrechts und des Immobilienrechts, einschließlich des Mietrechts.
Avvocato Dr. Alessio Albertini befasst sich abgesehen von Rechtsstreitigkeiten im Bankwesen und mit Immobilien-Vollstreckungen auch mit Erbschaftsangelegenheiten.
Die Anwälte der Kanzlei, die fast alle auch im Ausland ausgebildet wurden, sind größtenteils - zusätzlich zur italienischen Sprache - auch fließend auf Englisch und Deutsch tätig, mit besonderer Ausrichtung auf grenzüberschreitende Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen des Zivil- und Handelsrechts, darunter gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten inklusive der Akquisitionen und Fusionen, grenzüberschreitende Erbnachfolgen von Todes wegen, geistiges Eigentum, Vertragswesen inklusive der Liefer-, Vertriebs- und Franchise-Verträge, sowie Handelsvertreter- und Beförderungsverträge, Immobilien-Angelegenheiten, Schiedsgerichtsbarkeit, Insolvenz- und andere Konkursverfahren.
Dies hat dazu geführt, dass die Kanzlei zu einem Bezugspunkt für bedeutende italienische Unternehmen bei ihren Firmengründungen und Rechtsstreitigkeiten im Ausland geworden ist, aber auch für zahlreiche ausländische, vor allem deutsche Unternehmen, die in unserem Territorium präsent sind.
Der andere Tätigkeitsbereich, dem ein spezifischer Sektor der Kanzlei gewidmet ist, die auch in diesem Zusammenhang einen ausgezeichneten Ruf genießt, betrifft das Verwaltungsrecht in verschiedenen Bereichen (wie etwa das Bauwesen, die Stadtplanung, die Enteignung für gemeinnützige Zwecke, das öffentliches Auftragswesen, auch auf europäischer Ebene, den Fachbereich des Handels und generell das öffentliche Wirtschaftsrecht usw., mit den damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten auch vor den Regionalen Verwaltungsgerichten, dem Obersten Verwaltungsgericht und dem Rechnungshof).
Die Kanzlei verfügt über ein Netzwerk von Korrespondenzanwälten in Italien und in allen wichtigen europäischen Ländern sowie in den Vereinigten Staaten, Brasilien und im Mittleren und Fernen Osten.
From next 15 July, this legislation also comes into force in Italy for large companies, while for companies with up to 249 employees the obligation takes effect on 17 December 2023.
But what does this mean in concrete terms? Everyone - business and companies, but also workers - are required to cooperate in order to report and thus counteract violations of the law in the workplace and business environment.
How? Every company is compelled to set up a digital tool to make such reports and implement the other measures required by law, so that it can function properly. They can be made to a person linked to the company, but independent and other than the employer, or to Anac (National Anti-Corruption Authority), or even by public complaint.
Given the common good purpose, whistleblowers are entitled to confidentiality on their identity, must be protected and may not be sanctioned under any circumstances by the employer, not even by retaliatory acts. Moreover, those individuals, colleagues, relatives or acquaintances, who help them in reporting, must also be protected.
This applies to all types of illegal acts: for example, corruption, sexual harassment, tax irregularities, money laundering.
These are therefore new rules to promote widespread legality in the economic and business spheres, another tool that we can and must all collaborate on. Not only to protect ourselves, if unlawful acts concern us, but also to improve a little the world in which we live and work.
That being said, if you want more detailed information, whether you are an employer or a worker, please feel free to contact me.
Dal 15 luglio prossimo questa normativa entra in vigore anche in Italia per le grandi aziende, mentre per quelle fino a 249 dipendenti l’obbligo scatta il prossimo 17 dicembre 2023.
Ma cosa significa concretamente? A tutti – imprenditori e aziende, ma anche ai lavoratori – viene richiesto di collaborare, per segnalare e quindi contrastare violazioni di legge, in ambito lavorativo e aziendale.
Come? Ogni impresa deve istituire uno strumento digitale per fare queste segnalazioni e dar corso alle altre misure previste dalla legge affinchè possa funzionare correttamente. Esse possono essere fatte ad un soggetto collegato all’azienda, ma indipendente e diverso dal datore di lavoro, oppure alla Anac (Autorità Nazionale Anti Corruzione) oppure anche con denuncia pubblica.
Dato la finalità di bene comune, i segnalatori hanno diritto alla riservatezza sulla loro identità, vanno protetti e non possono esser sanzionati in alcun caso dal datore di lavoro, neppure con atti ritorsivi. Anzi vanno protetti anche i soggetti, colleghi, parenti o conoscenti, che li aiutano nella segnalazione.
Questo vale per tutti i tipi di illeciti: a titolo di esempio corruzione, molestie sessuali, irregolarità fiscali, riciclaggio.
Si tratta quindi di regole nuove, per promuovere una legalità diffusa in ambito economico e aziendale, un altro strumento al quale possiamo e dobbiamo collaborare tutti. Non solo per proteggere noi stessi, se gli atti illeciti ci riguardano, ma anche per migliorare un po’ il mondo in cui viviamo e lavoriamo.
Detto questo, se vuoi maggiori informazioni, che tu sia imprenditore e lavoratore, sono a tua disposizione.
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